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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

FÜR PERSONENFLÜGE

Stand April 2026

Alpenflug GmbH & Co KG
FN 26511m, LG Salzburg
Kapruner Straße 15, A-5700 Zell am See
Telefon +43 664 8628328
E-Mail office@alpenflug.at
UID-Nr: ATU 33723003
im Folgenden auch: „ALPENFLUG“

1. Geltung

1.1 Für alle Leistungen der ALPENFLUG, insbesondere Personenflüge mit Flugzeugen und Hubschraubern (idF gemeinsam Luftfahrzeuge) sowie Gutscheine für diese Personenflüge, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“).

1.2 Sie bilden einen integrierten Bestandteil aller Verträge zwischen ALPENFLUG und Kunden (im Folgenden als „AUFTRAGGEBER“ bezeichnet).

1.3 Einzelvertragliche Vereinbarungen gehen den Regelungen in diesen AGB vor.

1.4 Nebenabreden, Zusicherungen oder Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform, ebenso das Abgehen vom Schriftformerfordernis.

1.5 Allfällige abweichende Bedingungen des AUFTRAGGEBERS von diesen AGB sind nur dann wirksam, wenn diesen von ALPENFLUG schriftlich zugestimmt wird – Vertragserfüllungshandlungen von ALPENFLUG gelten nicht als Zustimmung und/oder Bestätigung.

1.6 Mitarbeiter der ALPENFLUG sind nicht berechtigt, von diesen AGB abweichende Zusagen zu machen oder Vereinbarungen abzuschließen.

1.7 Die AGB haben bis zur Bekanntmachung neuer AGB für alle Verträge zwischen ALPENFLUG und ihren AUFTRAGGEBERN Gültigkeit.

1.8 ALPENFLUG ist berechtigt, die AGB – sollte dies auf Grund gesetzlicher Änderungen notwendig sein oder werden – an die aktuelle Gesetzeslage anzupassen.

1.9 Im Falle von Verträgen auf bestimmte oder unbestimmte Zeit (Dauerschuldverhältnisse) hat der AUFTRAGGEBER das Recht, bei wesentlichen Änderungen in den AGB zum Nachteil des AUFTRAGGEBERS den Vertrag außerordentlich (vorzeitig) mit sofortiger Wirkung aufzulösen.

1.10 Der Inhalt von Angeboten oder Auftragsbestätigungen der ALPENFLUG ist vom AUFTRAGGEBER zu prüfen. Der AUFTRAGGEBER ist verpflichtet, Abweichungen zu der von ihm übermittelten Nachricht unverzüglich zu rügen, widrigenfalls das Geschäft mit dem von ALPENFLUG bestätigten Inhalt zustande kommt.

1.11 Die AGB können unter Alpenflug AGB abgerufen und heruntergeladen werden.

1.12 Für Verbrauchergeschäfte iSd § 1 KSchG gelten diese AGB nach Maßgabe des Punkt 18.

2. Vertragsabschluss über den Webshop der ALPENFLUG

2.1 Die Präsentation der Leistungen im Webshop stellt kein bindendes Angebot von ALPENFLUG auf Abschluss eines Vertrages dar.

2.2 Der Erwerb eines Gutscheines über den Webshop erfolgt in folgenden Schritten: Auswahl des Gutscheines, Anzahl und Datenbefüllung, Anklicken des Buttons „BESTELLEN“, Eingabe der persönlichen Daten und Rechnungsadresse. Nach Bestätigung der AGB und Anklicken des Buttons „verbindliches bestellen“ wird der AUFTRAGGEBER auf die Bezahl-Seite weitergeleitet. Mit Bezahlung kommt der Vertrag rechtswirksam zustande. Der Gutschein kann selbst ausgedruckt werden und wird per E-Mail übermittelt.

2.3 Der Erwerb eines Flugtickets über den Webshop erfolgt durch Auswahl des Fluges, Anklicken von „BUCHEN“, Befüllung des Formulars (Flugroute, Daten des AUFTRAGGEBERS, Passagierdaten, Flugdaten). Nach Bestätigung der AGB und Bezahlung über die Bezahl-Seite („Pay now/zahlungspflichtig bestellen“) kommt der Vertrag zustande.

2.4 Ein Flugticket für Helikopterflüge kann nicht über den Webshop erworben werden. Hierfür kann eine unverbindliche Anfrage über das Formular „KONTAKTANFRAGE“ gestellt werden.

3. Angebot

3.1 Angebote der ALPENFLUG sind stets freibleibend und befristet bis zum 90. Tag nach dem Ausstellungsdatum.

3.2 Angebote werden auf Basis der Leistungsdaten des Luftfahrzeuges in Meereshöhe bei Normalatmosphäre erstellt. Die transportable Nutzlast reduziert sich bei höheren Temperaturen oder Höhenlagen entsprechend den flugtechnischen Vorschriften.

3.3 Angaben in Prospekten und Werbung sind unverbindlich. ALPENFLUG behält sich vor, einen anderen als den angebotenen Luftfahrzeugtyp einzusetzen.

4. Fluggäste

4.1 Jede Person muss im Besitz eines gültigen Flugtickets sein. Durch den Erwerb kommt ein Beförderungsvertrag zustande.

4.2 Der Fluggast muss alle behördlichen Reiseformalitäten und Dokumente selbst erfüllen/vorweisen.

4.3 Die Mitnahme von gefährlichen Gegenständen (explosiv, brandgefährdet, radioaktiv, unter Druck stehend) ist untersagt.

5. Preise, Umsatzsteuer, Preisänderungen, Kosten

5.1 Preise sind bei Unternehmern Netto-, bei Verbrauchern Bruttopreise. Die Umsatzsteuer ist vom AUFTRAGGEBER zu tragen.

5.2 Erhöhen sich nach Auftragsbestätigung Kostenstellen wie Treibstoffpreise, Löhne oder staatliche Abgaben, sind diese Mehrkosten vom AUFTRAGGEBER zu vergüten.

5.3 Kosten für Überflüge sowie Lande-, Flughafengebühren und das Schlechtwetterrisiko bei Landungen außerhalb des Stützpunktes gehen zu Lasten des AUFTRAGGEBERS.

6. Zahlung, Fälligkeit, Sicherheitsleistungen, Verzug

6.1 Webshop-Leistungen sind sofort zahlbar. Andere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.

6.2 Bei Verzug werden Verzugszinsen (gemäß § 456 UGB bei Unternehmern; 4% p.a. bei Verbrauchern) sowie notwendige Mahn- und Inkassokosten verrechnet.

7. Termine, Verzug der ALPENFLUG, Absage

7.1 Termine beginnen wie in der Bestätigung genannt. Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

7.2 ALPENFLUG darf Termine aus Sicherheitsgründen (Wetter, Technik, Pilotenausfall) absagen. Ein Ersatztermin wird angeboten; bei Nichteinigung erfolgt eine Rückerstattung. Weitergehende Ansprüche sind (außer bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit) ausgeschlossen.

7.3 Stornostaffel: Bis 28 Tage vor Termin kostenlos; 27-21 Tage: 50% Gebühr; ab 20 Tage oder Nichterscheinen: 100% Gebühr. Umbuchungen sind bis 21 Tage vorher kostenlos möglich.

8. Bewilligungen und Außenlandeplätze

8.1 Alle erforderlichen behördlichen Bewilligungen müssen vorliegen. ALPENFLUG holt luftfahrtbehördliche Bewilligungen ein; der AUFTRAGGEBER ist für Zustimmungserklärungen von Grundstückseigentümern und lokale Spezialbewilligungen verantwortlich.

8.2 Der AUFTRAGGEBER hat Außenlandeplätze abzusichern und nach Anweisung vorzubereiten. Mehrkosten durch ungeeignete Plätze trägt der AUFTRAGGEBER.

9. Gewährleistung

9.1 Die Frist beträgt 3 Monate ab Abnahme (gilt nicht für Verbraucher). ALPENFLUG wählt zwischen Verbesserung, Austausch oder Preisminderung.

10. Schadenersatz/Haftung

10.1 Die Haftung während der Beförderung richtet sich nach dem Abkommen von Montreal, der VO (EG) Nr. 889/2002 und dem Luftfahrtgesetz.

10.2 Außerhalb der Beförderung haftet ALPENFLUG gegenüber Unternehmern nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Gegenüber Verbrauchern ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, außer bei Personenschäden oder Hauptpflichtverletzungen.

11. Versicherung

11.1 Die Versicherungsbeträge ergeben sich aus den gesetzlichen Bestimmungen (VO (EG) Nr. 785/2004).

12. Höhere Gewalt

12.1 Bei unvorhersehbaren Ereignissen (Naturkatastrophen, Streik, behördliche Verfügungen etc.) ist ALPENFLUG von der Erfüllung befreit. Ansprüche wegen höherer Gewalt sind ausgeschlossen.

13. Aufrechnung

13.1 Eine Aufrechnung ist nur bei schriftlich anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig (Sonderregelung für Verbraucher beachten).

14. Erfüllungsgehilfen

14.1 ALPENFLUG darf Verpflichtungen durch Dritte ausführen lassen.

15. Datenschutz

15.1 Die Parteien halten die Bestimmungen der DS-GVO und des DSG ein. Details unter: www.alpenflug.at/de/datenschutz.

16. Gerichtsstand und Recht

16.1 Gerichtsstand ist St. Johann im Pongau. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Vertragssprache ist Deutsch.

17. Teilnichtigkeit

17.1 Sollten Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die übrigen wirksam.

18. Keine Anwendung für Verbraucher

18.1 Für Verbraucher gelten Bestimmungen nur, soweit sie nicht zwingendem Recht (KSchG, FAGG) widersprechen. Bestimmte Klauseln (z.B. Rügepflicht, Gewährleistungsausschluss) sind auf Verbraucher nicht anwendbar.

19. Rücktrittsrecht

19.1 Auf Verträge über Personentransporte findet das FAGG gemäß § 1 Abs 3 FAGG keine Anwendung; ein Rücktrittsrecht nach FAGG besteht daher nicht.


BEILAGE 1: INFORMATION ZUR HAFTUNG

Information gemäß Art. 6 der Verordnung (EG) Nr. 889/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13.05.2002

Haftung von Luftfahrtunternehmen für Fluggäste und deren Reisegepäck

Schadenersatz bei Tod oder Körperverletzung

Es gibt keine Höchstbeträge für die Haftung bei Tod oder Körperverletzung von Fluggästen. Für Schäden bis zu einer Höhe von 151.880 SZR kann das Luftfahrtunternehmen keine Einwendungen gegen Schadenersatzforderungen erheben. Über diesen Betrag hinausgehende Forderungen kann das Luftfahrtunternehmen durch den Nachweis abwenden, dass es weder fahrlässig noch sonst schuldhaft gehandelt hat. 

Vorschusszahlungen

Wird ein Fluggast getötet oder verletzt, hat das Luftfahrtunternehmen innerhalb von 15 Tagen nach Feststellung der schadenersatzberechtigten Person eine Vorschusszahlung zu leisten, um die unmittelbaren wirtschaftlichen Bedürfnisse zu decken. Im Todesfall beträgt diese Vorschusszahlung nicht weniger als 16.000 SZR. 

Verspätungen bei der Beförderung von Fluggästen

Das Luftfahrtunternehmen haftet für Schäden durch Verspätung bei der Beförderung von Fluggästen, es sei denn, dass es alle zumutbaren Maßnahmen zur Schadensvermeidung ergriffen hat oder die Ergreifung dieser Maßnahmen unmöglich war. Die Haftung für Verspätungsschäden bei der Beförderung von Fluggästen ist auf 6.303 SZR begrenzt.

Verspätungen bei der Beförderung von Reisegepäck

Das Luftfahrtunternehmen haftet für Schäden durch Verspätung bei der Beförderung von Reisegepäck, es sei denn, dass es alle zumutbaren Maßnahmen zur Schadensvermeidung ergriffen hat oder die Ergreifung dieser Maßnahmen unmöglich war. Die Haftung für Verspätungsschäden bei der Beförderung von Reisegepäck ist auf 1.519 SZR begrenzt.

Zerstörung, Verlust oder Beschädigung von Reisegepäck

Das Luftfahrtunternehmen haftet für die Zerstörung, den Verlust oder die Beschädigung von Reisegepäck bis zu einer Höhe von 1.519 SZR. Bei aufgegebenem Reisegepäck besteht eine verschuldensunabhängige Haftung, sofern nicht das Reisegepäck bereits vorher schadhaft war. Bei nicht aufgegebenem Reisegepäck haftet das Luftfahrtunternehmen nur für schuldhaftes Verhalten.

Höhere Haftungsgrenze für Reisegepäck

Eine höhere Haftungsgrenze gilt, wenn der Fluggast spätestens bei der Abfertigung eine besondere Erklärung abgibt und einen Zuschlag entrichtet.

Beanstandungen beim Reisegepäck

Bei Beschädigung, Verspätung, Verlust oder Zerstörung von Reisegepäck hat der Fluggast dem Luftfahrtunternehmen so bald wie möglich schriftlich Anzeige zu erstatten. Bei Beschädigung von aufgegebenem Reisegepäck muss der Fluggast binnen sieben Tagen, bei verspätetem Reisegepäck binnen 21 Tagen, nachdem es ihm zur Verfügung gestellt wurde, schriftlich Anzeige erstatten.

Haftung des vertraglichen und des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Wenn das ausführende Luftfahrtunternehmen nicht mit dem vertraglichen Luftfahrtunternehmen identisch ist, kann der Fluggast seine Anzeige oder Schadenersatzansprüche an jedes der beiden Unternehmen richten.  Ist auf dem Flugschein der Name oder Code eines Luftfahrtunternehmens angegeben, so ist dieses das vertragschließende Luftfahrtunternehmen.

Klagefristen

Gerichtliche Klagen auf Schadenersatz müssen innerhalb von zwei Jahren, beginnend mit dem Tag der Ankunft des Flugzeugs oder dem Tag, an dem das Flugzeug hätte ankommen sollen, erhoben werden.

Grundlage dieser Informationen

Diese Bestimmungen beruhen auf dem Übereinkommen von Montreal vom 28. Mai 1999, das in der Europäischen Gemeinschaft durch die Verordnung (EG) Nr. 2027/97 (in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 889/2002) und durch nationale Rechtsvorschriften umgesetzt wurde.

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